Nein das ist für sie nicht klar. Das ist es was ihr beiden nicht verstehen wollt. Und das hat nichts mit herauswinden zu tun.
achtung ein geisterfaher auf der autobahn
Einer? Hunderte!
Nein das ist für sie nicht klar. Das ist es was ihr beiden nicht verstehen wollt. Und das hat nichts mit herauswinden zu tun.
achtung ein geisterfaher auf der autobahn
Einer? Hunderte!
Nein das ist für sie nicht klar. Das ist es was ihr beiden nicht verstehen wollt. Und das hat nichts mit herauswinden zu tun.
Ich habe mit eurer Diskussion nichts zu tun, wollte dir aber nur sagen, dass ich dich auch nicht verstehe.
Evtl. solltest du deine Gedankengänge nochmal prüfen, oder uns alles mitteilen und nicht nur einen Teil, der dann aufgrund mangelnder Vollständigkeit nicht verstanden wird.
So... gemäß Bayreuther Zeitung und auf der Homepage von HC Erlangen ist heute Trainingsauftakt...
Wie sieht es jetzt arbeitsrechtlich bei Zehnder aus...
Von meinem Rechtsverständnis her, sollte Zehnder heute zum Trainingsauftakt da sein...
Oder er ist bis auf Weiteres freigestellt oder krank...
Wie ist hier die Rechtslage? Wer kennt sich damit aus?
Die beiden Juniorennationalspieler (Scheerer und Gömmel) sind glaube ich noch in Slowenien mit der U20?
Ansonsten müsste der neue Kader ja heute antreten...
Dein geschriebenes interessiert dich offensichtlich nicht wirklich. Du nimmst u.a. das Gerücht um Mävers für deine Prognose her, dass man anscheinend schwer von Erlangen wegkommt.
„Wenn ich an die Beiträge zu Mävers denke oder an Zechel, dann scheint es nicht so einfach, von Erlangen wegzukommen.„
Dein Satz ist eindeutig
Meine Güte oko, verstehst du es nicht oder willste nur stänkern und recht haben.
Der von dir zitierte Satz ist mal wieder aus dem Kontext gerissen. Eindeutig ist lediglich, dass Zehnder von Erlangen weg will und Erlangen ihn nicht weglässt. Sonst würden sich beide Seiten nicht vor Gericht streiten. Und genau darauf habe ich mich bezogen und dafür auf das Gerücht um Mävers und die Tatsache, dass Zechel auch nicht vor Vertragsende wegkam, verwiesen. Deswegen habe ich auch geschrieben „…scheint es nicht so einfach…“.
Und damit reicht es von mir hierzu, auch wenn du jetzt wieder einen draufsetzt. Ich werde meine Zeit nicht mehr mit dir verschwenden, außer es überkommt mich, ein wenig zu stänkern.
@obo dein post hört sich halt so an, als würde erlangen irgendetwas illegales unternehmen damit spieler nicht wegrennen.
Hättest du geschrieben: vorzeitiges auflösen von bestehenden Verträgen ist bei erlangen schwierig.
Dann hättet ihr ja beide recht und es gäbe keine diskussion
@obo dein post hört sich halt so an, als würde erlangen irgendetwas illegales unternehmen damit spieler nicht wegrennen.
Hättest du geschrieben: vorzeitiges auflösen von bestehenden Verträgen ist bei erlangen schwierig.
Dann hättet ihr ja beide recht und es gäbe keine diskussion
Ach komm, um was geht es denn wohl. Dass es um vorzeitige Auflösung geht, dürfte doch claar sein.
Erlangen zu unterstellen, die Spieler mit illegalen Trick oder Knebelverträgen an der Abreise hindern zu wollen, liegt mir fern. Ich will in der Sache auch weder Erlangen noch Zehner heilig sprechen oder den schwarzen Peter zuschieben. Ich kann nur nicht nachempfinden, dass hier allgemein der Zehnder als der "Bösewicht" dargestellt wird, nur weil er für sich die Entscheidung getroffen hat, dass er woanders spielen möchte. Ich kann ihm seinen Wechselwunsch sogar nachempfinden. Er hatte ein super Jahr in Eisenach. Erlagen hatte ihm hingegen kein Vertrauen geschenkt und lieber ausgeliehen, damit er von der "Lohnliste" runter kommt. Im Nachhinein hat sich dies wohl als Fehler herausgestellt, wenn man halt bis zum Schluss um den Klassenerhalt zittern musste, während der vermeintliche Absteiger mit Zehnder vorher die Liga sicher gemacht hat.
Ich finde es schade, dass beide Seiten sich nicht einigen konnten und die Sache nun so in der Öffentlichkeit ausgetragen wird. Wenn man (oder auch einer) nicht mehr zusammen gehen will, halte ich eine vorzeitige Trennung eben für besser, als sich auf biegen und brechen um die Einhaltung der Vertragslaufzeiten so zu streiten. Am Ende könnte keiner was davon haben.
Alles anzeigenSo... gemäß Bayreuther Zeitung und auf der Homepage von HC Erlangen ist heute Trainingsauftakt...
Wie sieht es jetzt arbeitsrechtlich bei Zehnder aus...
Von meinem Rechtsverständnis her, sollte Zehnder heute zum Trainingsauftakt da sein...
Oder er ist bis auf Weiteres freigestellt oder krank...
Wie ist hier die Rechtslage? Wer kennt sich damit aus?
Die beiden Juniorennationalspieler (Scheerer und Gömmel) sind glaube ich noch in Slowenien mit der U20?
Ansonsten müsste der neue Kader ja heute antreten...
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Das ist eine sehr interessante Frage. Aus Sicht des Spielers ist der Vertrag beendet. Dann bliebe die Frage, ob er mit seinem Erscheinen die Rechtslage zu seinen Ungunsten verändert. Aus Sicht des Vereins besteht der Vertrag noch 2 Saisons. Dann wäre die Frage, ob sie sich strafbar machen, wenn sie den Spieler zum Training zwingen.
Vielleicht kann Lothar Frohwein hierzu nochmals einen Satz schreiben.
Meine Güte oko, verstehst du es nicht oder willste nur stänkern und recht haben.
Der von dir zitierte Satz ist mal wieder aus dem Kontext gerissen. Eindeutig ist lediglich, dass Zehnder von Erlangen weg will und Erlangen ihn nicht weglässt. Sonst würden sich beide Seiten nicht vor Gericht streiten. Und genau darauf habe ich mich bezogen und dafür auf das Gerücht um Mävers und die Tatsache, dass Zechel auch nicht vor Vertragsende wegkam, verwiesen. Deswegen habe ich auch geschrieben „…scheint es nicht so einfach…“.
Und damit reicht es von mir hierzu, auch wenn du jetzt wieder einen draufsetzt. Ich werde meine Zeit nicht mehr mit dir verschwenden, außer es überkommt mich, ein wenig zu stänkern.
„Aus dem Zusammenhang gerissen“ 😂😂😂 Ich lass dir deine Ausrede 😝😉
Das ist eine sehr interessante Frage. Aus Sicht des Spielers ist der Vertrag beendet. Dann bliebe die Frage, ob er mit seinem Erscheinen die Rechtslage zu seinen Ungunsten verändert. Aus Sicht des Vereins besteht der Vertrag noch 2 Saisons. Dann wäre die Frage, ob sie sich strafbar machen, wenn sie den Spieler zum Training zwingen.
Vielleicht kann Lothar Frohwein hierzu nochmals einen Satz schreiben.
Aus meiner Sicht ist die Rechtslage aktuell eindeutig, da Zehnder kein anderslautendes Gerichtsurteil und keine Vertragsauflösung hat, gilt sein Vertrag beim HCE bis auf weiteres. Kommt er nicht, könnte er sich ggf. Schadenersatzpflicht machen, theoretisch könnte der HCE ihn auch fristlos kündigen (was er wohl nicht tun wird) und die HBL könnte ihn mit einer „Wechselsperre“ belegen
@ obo,
Zehnder hat den Vertrag sicher nicht unter Zwang unterschrieben und somit ist er nach aktuellem Wissensstand der einzig "Böse" in dem Schauspiel. Vertragseinhaltung darf nie von "wünsch Dir was" abhängen.
Oder fändest Du es auch in Ordnung, wenn ein Verein z.B. wegen Verletzung Verträge wegen "wünsch mir was" kündigen könnten. Hätte sich Zehnder in Eisenach nach 5 Spieltagen das Kreuzband gerissen, dann würde er wahrscheinlich jetzt gerne den Vertrag in Erlangen erfüllen.
Wer also hier ernsthaft eine patt-Situation sieht und für das Verhalten von Zehnder Verständnis zeigt, sorry, daß ist nicht meine Welt. Das Verhalten ist ein absolutes NoGo und mich würde extrem interessieren, was passieren würde, wenn er sich übermorgen das Knie verdreht und das Kreuzband reißen würde? ...Wie schnell evtl. Anträge vor Gericht zurückgezogen wären...
...Das Verhalten ist ein absolutes NoGo und mich würde extrem interessieren, was passieren würde, wenn er sich übermorgen das Knie verdreht und das Kreuzband reißen würde? ...Wie schnell evtl. Anträge vor Gericht zurückgezogen wären...
Genau so schnell würde Erlangen in dem Fall wohl auch einer Vertragsauflösung zustimmen.
Alles anzeigen@ obo,
Zehnder hat den Vertrag sicher nicht unter Zwang unterschrieben und somit ist er nach aktuellem Wissensstand der einzig "Böse" in dem Schauspiel. Vertragseinhaltung darf nie von "wünsch Dir was" abhängen.
Oder fändest Du es auch in Ordnung, wenn ein Verein z.B. wegen Verletzung Verträge wegen "wünsch mir was" kündigen könnten. Hätte sich Zehnder in Eisenach nach 5 Spieltagen das Kreuzband gerissen, dann würde er wahrscheinlich jetzt gerne den Vertrag in Erlangen erfüllen.
Wer also hier ernsthaft eine patt-Situation sieht und für das Verhalten von Zehnder Verständnis zeigt, sorry, daß ist nicht meine Welt. Das Verhalten ist ein absolutes NoGo und mich würde extrem interessieren, was passieren würde, wenn er sich übermorgen das Knie verdreht und das Kreuzband reißen würde? ...Wie schnell evtl. Anträge vor Gericht zurückgezogen wären...
Ein sehr seltsamer Vergleich. Ein Sportler ist nach 6 Wochen keine finanzielle Belastung mehr.
Aber grundsätzlich müssen Verträge eingehalten werden, und wenn man ihn nicht mehr erfülen will, muss man reden und eine Einigung suchen. Wenn man sich nicht einigen kann, dann ist der Vertrag zu erfüllen.
Das ist eine sehr interessante Frage. Aus Sicht des Spielers ist der Vertrag beendet. Dann bliebe die Frage, ob er mit seinem Erscheinen die Rechtslage zu seinen Ungunsten verändert. Aus Sicht des Vereins besteht der Vertrag noch 2 Saisons. Dann wäre die Frage, ob sie sich strafbar machen, wenn sie den Spieler zum Training zwingen.
Vielleicht kann Lothar Frohwein hierzu nochmals einen Satz schreiben.
Abstrakt:
Die Kündigung des Arbeitnehmers ist mit Zugang beim Arbeitgeber wirksam, vgl. § 130 (1) BGB.
Ist die Kündigung zugegangen, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber (haben wir hier nicht) kann sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigunsschutzklage wehren.
Umgekahrt ist das nicht so einfach, da das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer und nicht Arbeitgeber schützen will. Hier müsste der Arbeitgeber klagen, dass die Kündigung unwirksam ist (z.B. weil es eine wirksame Befristuing gibt, deren Ende noch nicht erreicht ist). Das passiert in der Praxis äußerst selten und noch viel seltener erfolgreich. Regulativ wäre (theoretisch) Schadenersatz, dessen Höhe sich kaum nachweisen lässt.
Wenn das Arbeitsverhältis beendet ist, muss man auch nicht zur Arbeit erscheinen; ansonsten könnte dies auch als widersprüchliches Verhalten gewertet werden.
Da kein Arbeitsverhältnis besteht, wäre die Sache auch versicherungsrechtlich problematisch.
Gleichzeitig entfällt selbstverständlich auch der Anspruch auf Vergütung, d.h. es gibt kein Gehalt mehr.
So der Normalfall.
Hier ist die Besonderheit, dass die Spielberechtigung weiterhin beim (alten) Arbeitgeber liegt, was ein absoluter Hinderungsgrund ist, für einen anderen Verein zu spielen.
Wie ich diese Vorschrift der Spielordnung des DHB einschätze, habe ich schon geschrieben. Es spricht einiges dafür, dass die Regelung in dieser Form (z.B. Eingriff in Recht auf freie Berufsausübung, Eingriff in europarechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit, kartellrechtliche Ungleichbehandlung, Unzumutbarkeit des Abwartens des langen Rechtswegs, da kein Einkommen etc.) rechtswidrig sein könnte. Aber sie ist nun einmal da.
Wieder allgemein:
Kommt ein Arbeitnehmer unentschuldigt nicht zur Arbeit, bekommt er auch kein Geld.
Der Arbeitgeber könnte dann irgendwann kündigen, muss aber nicht.
In unserem Fall könnte ein neuer Verein einen neuen Arbeitsvertrag schließen. Der Spieler könnte dann dort trainieren, aber bis zum Erhalt der Spielberechtigung nicht spielen. Also graue Theorie.
Ist er denn nun zum Trainingsauftakt erschienen? War ja gestern dachte ich.
Das war meine Frage...
Alles anzeigenAbstrakt:
Die Kündigung des Arbeitnehmers ist mit Zugang beim Arbeitgeber wirksam, vgl. § 130 (1) BGB.
Ist die Kündigung zugegangen, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber (haben wir hier nicht) kann sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigunsschutzklage wehren.
Umgekahrt ist das nicht so einfach, da das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer und nicht Arbeitgeber schützen will. Hier müsste der Arbeitgeber klagen, dass die Kündigung unwirksam ist (z.B. weil es eine wirksame Befristuing gibt, deren Ende noch nicht erreicht ist). Das passiert in der Praxis äußerst selten und noch viel seltener erfolgreich. Regulativ wäre (theoretisch) Schadenersatz, dessen Höhe sich kaum nachweisen lässt.
Wenn das Arbeitsverhältis beendet ist, muss man auch nicht zur Arbeit erscheinen; ansonsten könnte dies auch als widersprüchliches Verhalten gewertet werden.
Da kein Arbeitsverhältnis besteht, wäre die Sache auch versicherungsrechtlich problematisch.
Gleichzeitig entfällt selbstverständlich auch der Anspruch auf Vergütung, d.h. es gibt kein Gehalt mehr.
So der Normalfall.
Hier ist die Besonderheit, dass die Spielberechtigung weiterhin beim (alten) Arbeitgeber liegt, was ein absoluter Hinderungsgrund ist, für einen anderen Verein zu spielen.
Wie ich diese Vorschrift der Spielordnung des DHB einschätze, habe ich schon geschrieben. Es spricht einiges dafür, dass die Regelung in dieser Form (z.B. Eingriff in Recht auf freie Berufsausübung, Eingriff in europarechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit, kartellrechtliche Ungleichbehandlung, Unzumutbarkeit des Abwartens des langen Rechtswegs, da kein Einkommen etc.) rechtswidrig sein könnte. Aber sie ist nun einmal da.
Wieder allgemein:
Kommt ein Arbeitnehmer unentschuldigt nicht zur Arbeit, bekommt er auch kein Geld.
Der Arbeitgeber könnte dann irgendwann kündigen, muss aber nicht.
In unserem Fall könnte ein neuer Verein einen neuen Arbeitsvertrag schließen. Der Spieler könnte dann dort trainieren, aber bis zum Erhalt der Spielberechtigung nicht spielen. Also graue Theorie.
Besten Dank, genau so hat mein Bauchgefühl die Lage auch eingeschätzt, allerdings natürlich ohne dieses fundierte Wissen von dir dazu aus der Praxis.
Das könnte jetzt in einer Präzedenz enden, denn natürlich sind die Positionen aller 3 Seiten (denn auch die HBL wird dies zeitnah treffen) nachvollziehbar, allerdings über die Konstellation im Profisport eben auch sehr speziell. Und dann wird sich irgendwann die Frage stellen, ob die Ausgangssituation (Stichwort "Spielberechtigung") rechtskonform ist oder eine Partei einseitig benachteiligt und ob sich der jeweilige Ligabetreiber der Gesetzgebung beugen muss oder hier eine Sonderregelung belastbar festgestellt wird.
Das größte Hauptproblem aus meiner Sicht jetzt ist die Länge einer möglichen (und sehr wahrscheinlichen) gerichtlichen Auseinandersetzung. Aus meiner persönlichen beruflichen Erfahrung sage ich, wenn die Art und Weise des Zustandekommens der Vertragsverlängerung wirklich nicht rechtskonform ist, dann bewegt sich der HC auf dünnem Eis.
Alles anzeigenAbstrakt:
Die Kündigung des Arbeitnehmers ist mit Zugang beim Arbeitgeber wirksam, vgl. § 130 (1) BGB.
Ist die Kündigung zugegangen, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber (haben wir hier nicht) kann sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigunsschutzklage wehren.
Umgekahrt ist das nicht so einfach, da das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer und nicht Arbeitgeber schützen will. Hier müsste der Arbeitgeber klagen, dass die Kündigung unwirksam ist (z.B. weil es eine wirksame Befristuing gibt, deren Ende noch nicht erreicht ist). Das passiert in der Praxis äußerst selten und noch viel seltener erfolgreich. Regulativ wäre (theoretisch) Schadenersatz, dessen Höhe sich kaum nachweisen lässt.
Wenn das Arbeitsverhältis beendet ist, muss man auch nicht zur Arbeit erscheinen; ansonsten könnte dies auch als widersprüchliches Verhalten gewertet werden.
Da kein Arbeitsverhältnis besteht, wäre die Sache auch versicherungsrechtlich problematisch.
Gleichzeitig entfällt selbstverständlich auch der Anspruch auf Vergütung, d.h. es gibt kein Gehalt mehr.
So der Normalfall.
Hier ist die Besonderheit, dass die Spielberechtigung weiterhin beim (alten) Arbeitgeber liegt, was ein absoluter Hinderungsgrund ist, für einen anderen Verein zu spielen.
Wie ich diese Vorschrift der Spielordnung des DHB einschätze, habe ich schon geschrieben. Es spricht einiges dafür, dass die Regelung in dieser Form (z.B. Eingriff in Recht auf freie Berufsausübung, Eingriff in europarechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit, kartellrechtliche Ungleichbehandlung, Unzumutbarkeit des Abwartens des langen Rechtswegs, da kein Einkommen etc.) rechtswidrig sein könnte. Aber sie ist nun einmal da.
Wieder allgemein:
Kommt ein Arbeitnehmer unentschuldigt nicht zur Arbeit, bekommt er auch kein Geld.
Der Arbeitgeber könnte dann irgendwann kündigen, muss aber nicht.
In unserem Fall könnte ein neuer Verein einen neuen Arbeitsvertrag schließen. Der Spieler könnte dann dort trainieren, aber bis zum Erhalt der Spielberechtigung nicht spielen. Also graue Theorie.
Dein Statement hier ist .ir etwas zu "abstrakt", da es zu wenig die Besonderheiten dieses Falles berücksichtigt
1. Deine Argumente beziehen sich weitgehend auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, hier geht es aber zunächst um einen zeitlich befristeten der im Prinzip nur in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgelöst werden.
2. Die Klärung ob der geschlossene Vertrag gültig ist, kann nur in einem Hauptverfahren abschließend geklärt werden so wie es das AG ja bereits ausgeführt hat.
3. Eine besondere Härte für den Arbeitnehmer besteht wegen des Zeitraums bis zu diesem Verfahren nicht, da er ja von seinem jetzigen Arbeitgeber voll gemäß Vertrag entlohnt wird.
4. Eine Härte besteht vielmehr gegen den Arbeitgeber, der sich fest auf Zehnder als zentralen Spieler verlassen hat und bei Anerkennung einer einstweiligen Verfügung zu Gunsten Zehnders, zum jetzigen Zeitpunkt keinen adäquaten Ersatz besorgen könnte.
5. Eine Unzumutbarkeit zugunsten Zehnders zu konstatieren, ist abwegig, da Zehnder den Vertrag erst vor gut einem Jahr verlängert hat und er ja zwischenzeitlich garnicht in Erlangen gespielt hatte um eine Unzumutbarkeit in diesem Zeitraum zu begründen!
Alles anzeigenDein Statement hier ist .ir etwas zu "abstrakt", da es zu wenig die Besonderheiten dieses Falles berücksichtigt
1. Deine Argumente beziehen sich weitgehend auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, hier geht es aber zunächst um einen zeitlich befristeten der im Prinzip nur in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgelöst werden.
2. Die Klärung ob der geschlossene Vertrag gültig ist, kann nur in einem Hauptverfahren abschließend geklärt werden so wie es das AG ja bereits ausgeführt hat.
3. Eine besondere Härte für den Arbeitnehmer besteht wegen des Zeitraums bis zu diesem Verfahren nicht, da er ja von seinem jetzigen Arbeitgeber voll gemäß Vertrag entlohnt wird.
4. Eine Härte besteht vielmehr gegen den Arbeitgeber, der sich fest auf Zehnder als zentralen Spieler verlassen hat und bei Anerkennung einer einstweiligen Verfügung zu Gunsten Zehnders, zum jetzigen Zeitpunkt keinen adäquaten Ersatz besorgen könnte.
5. Eine Unzumutbarkeit zugunsten Zehnders zu konstatieren, ist abwegig, da Zehnder den Vertrag erst vor gut einem Jahr verlängert hat und er ja zwischenzeitlich garnicht in Erlangen gespielt hatte um eine Unzumutbarkeit in diesem Zeitraum zu begründen!
Nur zu meinem Verständnis und ganz unvoreingenommen gefragt: Du gehst davon aus, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Ist es nicht gerade die Argumentation des Spielers, dass dieser Vertrag gar nicht gültig ist weil nicht rechtskonform abgeschlossen oder ist die Wirksamkeit der Vertragsverlängerung schon geklärt?
Nur zu meinem Verständnis und ganz unvoreingenommen gefragt: Du gehst davon aus, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Ist es nicht gerade die Argumentation des Spielers, dass dieser Vertrag gar nicht gültig ist weil nicht rechtskonform abgeschlossen oder ist die Wirksamkeit der Vertragsverlängerung schon geklärt?
Sein Handeln der letzten Jahre war genau nach Vertrag (konkludentes verhalten), es war also aus seiner Sicht alles in Ordnung und jetzt auf einmal war es aus seiner Sicht dann aber kein rechtmäßig geschlossener Vertrag…seltsame Sichtweise von Zehnder!
Geklärt ist da bisher gar nichts
Sein Handeln der letzten Jahre war genau nach Vertrag (konkludentes verhalten), es war also aus seiner Sicht alles in Ordnung und jetzt auf einmal war es aus seiner Sicht dann aber kein rechtmäßig geschlossener Vertrag…seltsame Sichtweise von Zehnder!
Geklärt ist da bisher gar nichts
Bringst du da möglicherweise etwas durcheinander? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Zehnders ursprünglicher Vertrag lief bis 30.06.24. Dann wurde eine Verlängerung bis 2026 vereinbart, verbunden mit einer sofortigen Leihe nach Eisenach. Diese Verlängerung wurde fernmündlich durchgeführt und genau diesen Fact zweifelt Zehnder nun ob seiner Rechtmäßigkeit und damit Gültigkeit an. Und sieht sich so schlussendlich aktuell vertragsfrei.