Geht doch aber nur um Gras, oder? Die andern Stoffe sind doch davon nicht berührt, oder?
Richtig, für die anderen Stoffe dürfte weiter gelten, dass der Handel und Besitz ohne Genehmigung strafbar ist, der reine Eigenkonsum (z. B. Kokserrunde) nicht. Rechtliches Prinzip der Straflosigkeit bei reiner Selbstschädigung. Der Gesetzgeber sieht es nicht als seine Aufgabe an, letztlich den Einzelnen vor sich selbst zu schützen.
Allerdings muss ja einer den Stoff mitgebracht haben (Besitz) und der ist halt am Arxxx (rechtlich). Gesundheitlich wohl alle, je nach Menge und Suchtverhalten.