Es bleibt trotzdem dabei, dass Schiedsrichter mit einem gewissen Fingerspitzengefühl diesen Ablauf nicht hätten mit Rot und 7 Meter bestrafen sollten. Die Entscheidung, die entsprechende Ahndung tatsächlich anzuwenden, kam mutmaßlich nur deshalb zustande, weil es 5 Sekunden vor Schluss war. Wenn sie es sonst nicht ahnden würden, sollten sie es dann auch nicht.
Man kann dem Spieler nicht zweifelsfrei vorwerfen, dass er ausreichend NACH dem Pfiff eine Aktion begonnen hat, die er wirklich nicht mehr hätte starten dürfen. Das war viel mehr ein üblicher Bewegungsablauf in dieser Situation als eine mit entsprechend notwendiger Zeit durchgeführte Verzögerungstaktik.
Wenn das jetzt so entschieden wurde, müsste das dazu führen, dass jeder Steal, der zum Freiwurf führt beim Zucken des abfangenden Spielers in jeder Sekunde jeden Spiels mit 2 Minuten bestraft werden müsste.
Die Schiedsrichter erweisen sich mit den Entscheidungen durch den Videobeweis selbst einen Bärendienst, über den sie im DHB sprechen sollten.