Die Quali der Jugend steht an. Und damit eines der schwierigsten Themen in der Spielordnung / in den Durchführungsbestimmungen: Wen darf ich in der zweiten Mannschaft einsetzen, wenn die erste Mannschaft derselben Altersklasse bereits qualifiziert ist? Früher galt: Zwischen den ersten beiden Saisonspielen darf es keine Wechsel zwischen den beiden Mannschaften geben, d.h. wer in den ersten beiden Quali-Spielen in der Zwoten eingesetzt wird, durfte dann in den ersten beiden Punktspielen der Ersten nicht eingesetzt werden. Hat hierzulande aber nie jemanden interessiert, die Platzhirsche schossen mit der Regionalliga- später Bundesligamannschaft die Zwote durch die Quali und der Landesverband hat beide Augen zugedrückt. Ungerecht? Scheißt der Papst in den Wald?
Zuletzt in Niedersachsen/Bremen eine spannende Modifikation. Muss die Zwote in die Quali, zieht sie die Erste auch mit runter in die Relegation. Und dann galten per Dfb die Pokal-Festspielregeln: Innerhalb des Wettbewerbs durfte nicht die Mannschaft gewechselt werden. Ein sehr guter Ansatz... viele willkürliche Wildcard Entscheidungen haben das dann wieder untergraben, bzw. ich vermute, der DHB wird sich von den Landesverbänden nicht in die Suppe spucken lassen, dass fest qualifizierte Mannschaften nun wieder die Quali aufblähen.
Für die Quali zur Saison 26/27 nun eine neue Variante im HVNB in den Dfb zur Relegation:
ZitatAlles anzeigenZwei oder mehr Mannschaften in einer Altersklasse
Die Meldung einer zweiten Mannschaft derselben Altersklasse ist nur zulässig, wenn die erste Mannschaft die Qualifikation für eine höhere Liga aufgrund der Platzierung der Saison 2026/27 bereits erreicht hat oder sich für eine höhere Liga qualifizieren kann. In der Jugendbundesliga, der Regionalliga und den Oberligen darf jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins teilnehmen.
Sofern eine zweite Mannschaft eines Vereins in der gleichen Altersklasse für die Oberliga gemeldet wird und an der Relegation teilnehmen muss, während die erste Mannschaft aber einen direkten Startplatz durch einen Tabellenplatz in der Saison 2025/2026 ineiner der Altersklassen für die Regionalliga erreicht hat, so gilt folgende Regelung:
Der Verein kann bei der Meldung zwischen zwei Optionen wählen.
1) Der Verein verzichtet auf das direkte Startrecht der ersten Mannschaft für die Regionalliga. Somit nehmen beide Mannschaften des Vereins an denQualifikationsspielen unter Beachtung der Regelungen zum Einsatz in den Qualifikationsspielen (s.o.) teil.
2) Der Verein beansprucht den direkten Startplatz der ersten Mannschaft für die Regionalliga. In diesem Fall erhalten nur Spieler/Spielerinnen ein Spielrecht für die Qualifikationsspiele der zweiten Mannschaft, die nach Ende des letzten Spiels in der Saison 2025/2026 nicht in der Mannschaft festgespielt waren, die einen direkten Startplatz in der Regionalliga erreicht haben. Spieler/Spielerinnen, die in der Saison 2026/2027 der jüngeren Altersklasse angehören, dürfen uneingeschränkt eingesetzt werden.
* Hat ein Verein über seine Platzierung in zwei Altersklassen einen direkten Startplatz für die Regionalliga der höheren Altersklasse in der Saison 2026/2027 erreicht, so hat er auch hier zwischen den beiden Optionen zu wählen. Allerdings erhalten nur Spie ler/Spielerinnen kein Spielrecht für die Qualifikationsspiele der zweiten Mannschaft, die am Ende der abgelaufenen Spielsaison in der betreffendenMannschaft der höheren Altersklasse festgespielt waren.
Uff...
Zitat§9 SpO DHB Spielsaison
(...)
(2) Im Jugendbereich gehören die Qualifikationsspiele zum neuen Spieljahr.
Zitat§55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen eines Spieljahres des Vereins in der Weise eingeschränkt,
Alle Alarmglocken verstummen aber erst einmal, wenn man bei Absatz 4 ankommt:
Zitat(4) Die Landesverbände können für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb betreffend Qualifikationsspiele und -turniere im Jugendbereich abweichende Regelungen beschließen.
Sehr weise Ermächtigungsgrundlage, die war dringend nötig. Endlich können die Landesverbände so etwas wie Gerechtigkeit in die Quali für das o.g. Thema reinbringen. Und dann kann man auch mal so tun, als wäre nach Saisonende noch wer festgespielt. § 55 IV SpO DHB ist ja recht offen.
Option 1: Freiwilliger Verzicht auf einen Startplatz (in der Regionalliga), um dann mit beiden Teams Quali Regional-/ und Oberliga zu spielen. Wahrscheinlich weniger praxisrelevant, aber ein fairer Ansatz. Leider fehlt nun die Klausel, dass die Pokal-Festspielregeln für die Dauer der Quali gilt (keinerlei Wechsel zwischen den Teams).
Option 2: Der (neue) Jungjahrgang darf ausnahmslos spielen, Spieler des (neuen) Altjahrgangs nur, wenn sie in der alten Saison nicht in der Regionalliga festgespielt waren.
Der Jurist bekommt Schnappatmung.
1. Quasi-Rückwirkung der Norm. Wäre es für die Trainer nicht schick gewesen, wenn sie zum Saisonende gewusst hätten, dass es taktisch schlau gewesen wäre, mehrere Spieler aussetzen zu lassen, damit sie für die Quali frei sind? Und wenn sie es gewusst hätten, wäre es nicht reihenweise zu Wettbewerbsverzerrung gekommen?
2. Gleichbehandlungsgebot: Die Regionalligisten werden ausgebremst, die Bundesligisten können machen, was sie wollen? Ernsthaft?
Sieht so aus, als würde hier der Föderalismus eine gerechte Lösung verhindern. Der DHB wird sich nicht vorschreiben lassen wollen, dass fest qualifizierte Mannschaften nun doch in die Quali sollen, nur weil es eine zweite Mannschaft auf Landesverbandsebene gibt. Aber warum es dem Landesverband nicht möglich sein soll zu prüfen, wer in der Vorsaison in der Bundesligamannschaft festgespielt war, will mir nicht in den Kopf. Wozu die Privilegierung der Bundesligisten? In der Praxis heißt das: Der Bundesligist läuft in der Regionalligaquali mit dem vollständigen Bundesligakader auf, während der Regionalligist in der Oberligaquali nur den Jungjahrgang einsetzen darf.
Ich sehe da noch Optimierungsbedarf...