Verstehe ich genau so. Da stellt sich halt sofort die Frage, warum sind nennenswerte Bargeldbeträge vorhanden. Keine Firma darf heutzutage noch etwas in Bar erledigen (nicht mal als Privatmann darf man Handwerker bar bezahlen). Mehr als eine Portokasse ist normalerweise nicht vor Ort.
Eine solche Vorschrift gibt es nicht. Es gibt lediglich die Vorschrift dass bar bezahlte Leistungen nicht nach § 35 a EStG begünstigt sind.