Freundschaft!
Das sind weitgehend Haftsummen, keine KG-Einlagen.
Na bei einer KG musst du aber, wenn du deine Haftsumme erhöhst auch die Einlage erbringen.
Man kann natürlich, wenn das Kapitalkonto höher ist, als deine bisherige Haftsumme durch Umwandlung zu einer Haftsumme machen. Da hier aber das sonstige Kapital neben dem Haftkapital negativ ist, dürfte das bei keinem der Beteiligten der Fall sein.
Und daher sind zeitnah auch entsprechende Einlagen nach der Haftsummenerhöhung zu zahlen gewesen. Natürlich erst nach Eintragung im November, die sich etwas hinzog, da es ein paar Umgliederungen, eine Erbenermittlung (Holdorf), Abspaltungen und Unklarheiten für das Register gab. Das wurde mit der Anmeldung vom 21.11.2025 nachgeholt.