Sollte sich das bewahrheiten, können Ex GF und weitere Verantwortliche dafür noch haftbar gemacht werden?
Zivilrechtliche Haftung geht immer auch ohne Strafgerichtsbarkeit. Der Vorteil der Strafgerichtsbarkeit ist, dass ggf. (einfacher) an Sachverhalte zu kommen ist.
Theoretisch ist die zivilrechtliche Haftung des GF zugunsten ziviler Akteure denkbar. Praktisch passiert das sehr sehr selten. Ich erinnere mich an einen prominenten Fall aus der Schweiz. Da hat jemand aus der oberen Führungsebene "angeblich" die Volksbank ausgenommen. Die Beweislage war schon ziemlich gut, der Sachverhalt gut dokumentiert und dennoch war das Verfahren sehr offen. Vincenz ist strafrechtlich zu 3 Jahren 9 Monaten verurteilt worden. Ob er über seine Haftpflichtversicherung hinaus in Anspruch genommen wurde weiss ich nicht.
Witzig ist, dass der Prozess im Nachhinein wegen Verfahrensfehler geplatzt ist und neu aufgerollt wird. Das dürfte auch die zivilrechtliche Schiene nochmal schwieriger machen.^^
P.S. Während des Strafverfahrens war zumindest laut NZZ nicht klar, ob es zur Verurteilung reicht, daher kann der neue Prozess auch anders ausgehen. Sehr spannend