HSG Nordhorn-Lingen zurück in der 2. Liga

  • Bei all den berechtigten Kommentaren kommt mir eines zu kurz. Wer haftet jetzt für den Schaden bei der HSG Sportmarketing GmbH, der alte Geschäftsführer? Der neue GF? Was ist mit der HSG Nordhorn e.V.? Kontrollpflichten ausgeübt? Ist der geschäftsführende Vorstand mit in der Haftung? Was passiert mit dem Hauptverein? In wieweit betroffen? Keine Informationen von keiner Seite…

    CU

    kermit :hi:

  • Bei einer GmbH haftet die GmbH selbst mit ihrem vollem Vermögen. Das ist die Idee einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Geschäftsführer haftet nur in bestimmten Konstellationen. Hier insbesondere wenn "in der Schlußphase" (die durchaus lang sein kann) Steuern disquotal gezahlt wurden. Gegenüber dem E.V. dürfte eine Haftung ausgeschlossen sein.

    Es gibt theoretisch noch eine Haftung gegenüber Lieferanten, aber die ist so theoretisch, dass sie in keiner meiner Ausbildungen ernsthaft erwähnt wurde.^^