Bei all den berechtigten Kommentaren kommt mir eines zu kurz. Wer haftet jetzt für den Schaden bei der HSG Sportmarketing GmbH, der alte Geschäftsführer? Der neue GF? Was ist mit der HSG Nordhorn e.V.? Kontrollpflichten ausgeübt? Ist der geschäftsführende Vorstand mit in der Haftung? Was passiert mit dem Hauptverein? In wieweit betroffen? Keine Informationen von keiner Seite…
HSG Nordhorn-Lingen zurück in der 2. Liga
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Bei einer GmbH haftet die GmbH selbst mit ihrem vollem Vermögen. Das ist die Idee einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Geschäftsführer haftet nur in bestimmten Konstellationen. Hier insbesondere wenn "in der Schlußphase" (die durchaus lang sein kann) Steuern disquotal gezahlt wurden. Gegenüber dem E.V. dürfte eine Haftung ausgeschlossen sein.
Es gibt theoretisch noch eine Haftung gegenüber Lieferanten, aber die ist so theoretisch, dass sie in keiner meiner Ausbildungen ernsthaft erwähnt wurde.^^
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Es werden auf jeden Fall Köpfe rollen, egal wie das Ganze ausgeht. Hoffentlich gelingt es dem alten HSG Business Team sich mit den aktuell Verantwortlichen an einen Tisch zu setzen.
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Negatives Eigenkapital ist übrigens nichts Neues im Handball:
Handball: Gummersbach-Boss erklärt Geld-Alarm | Sportmix | Sportbild.de -
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HSV HamburgOb alt oder neu - Wenn die „Schulden höher sind als das Vermögen“ ist das immer ein Alarmsignal. Für die Lizenz ist das aber gar nicht so entscheidend wie man glaubt. Größtes Augenmerk legt die HBL auf die Liquidität - leider aber ohne jede Risikoadjustierung und das ist bei oder trotz Lizenzerteilung mit ein Grund, warum es im Nachgang recht schnell zu finanziellen Problemen kommen kann
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