Verein (in der Regel durch MV) übergibt Spielerliste an Kampfgericht und wird vom Sekretär in Laptop/Spielprotokoll eingetragen. Diese sollten in der Datenbank hinterlegt sein. Wenn nicht erfolgt manueller Eintrag mit späterer Überprüfung durch spielleitende Stelle.
22. Spieltag: Rhein-Neckar Löwen - TBV Lemgo
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Verein (in der Regel durch MV) übergibt Spielerliste an Kampfgericht und wird vom Sekretär in Laptop/Spielprotokoll eingetragen. Diese sollten in der Datenbank hinterlegt sein. Wenn nicht erfolgt manueller Eintrag mit späterer Überprüfung durch spielleitende Stelle.
Danke! Anscheinend sind die aber in der Datenbank ohne einen Vermerk o.ä. hinterlegt, ob die Anti-Doping-Schiedsvereinbarung hinterlegt wurde oder nicht. Wäre ein Verbesserungsvorschlag, den ich einbringen würde, wenn mich jemand danach fragen würde. Aber mich fragt ja keiner.
Ob das geholfen hätte, den Fehler der Löwen zu verhindern, steht auf einem anderen Blatt.
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Wir bei Kreis Ab gesagt, müsste man hier mal über die Verhältnismäßigkeit nachdenken.
Das ist zwingend erforderlich. Ein gedopter Spieler führt zu keiner anderen Spielwertung. Das ist einfach total unverhältnismäßig.
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Die Regeln sind halt für alle gleich. In dem Fall war Lemgo sozusagen betroffen, auch wenn der Spieler nicht eine Sekunde gespielt hat. Wir bei Kreis Ab gesagt, müsste man hier mal über die Verhältnismäßigkeit nachdenken.
Eine Regel ist anzuwenden, für Alle gleich. Wenn da rumgeschwurbelt wird, ist man verhältnismäßig unglaubwürdig.
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Eine Regel ist anzuwenden, für Alle gleich. Wenn da rumgeschwurbelt wird, ist man verhältnismäßig unglaubwürdig.
Du differenzierst nicht genug zwischen dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Regel mit dem Punktabzug steht in der Spieleordnung und muss deshalb für alle gleich gelten. Die Regel an sich kann aber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass sie das auch tut. Denn das nicht unterschriebene Formular soll die Gerichtsbarkeit bei Dopingverstößen regeln. Wenn das Formular nicht unterschrieben wurde gibt es Punktabzug. Wenn der gleiche Spieler aber nachweislich gedopt und sich der Sportgerichtsbarkeit unterworfen hätte, gäbe es keinen Punktabzug. Ein nicht unterschriebenes Formular, das letztendlich Doping verhindern soll, wird härter bestraft als das tatsächliche Doping. Ich glaube nicht, dass man Bundesverfassungsrichter sein muss, um die Unverhältnismäßigkeit der Spieleordnung an dieser Stelle zu erkennen.
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Du differenzierst nicht genug zwischen dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Regel mit dem Punktabzug steht in der Spieleordnung und muss deshalb für alle gleich gelten. Die Regel an sich kann aber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass sie das auch tut. Denn das nicht unterschriebene Formular soll die Gerichtsbarkeit bei Dopingverstößen regeln. Wenn das Formular nicht unterschrieben wurde gibt es Punktabzug. Wenn der gleiche Spieler aber nachweislich gedopt und sich der Sportgerichtsbarkeit unterworfen hätte, gäbe es keinen Punktabzug. Ein nicht unterschriebenes Formular, das letztendlich Doping verhindern soll, wird härter bestraft als das tatsächliche Doping. Ich glaube nicht, dass man Bundesverfassungsrichter sein muss, um die Unverhältnismäßigkeit der Spieleordnung an dieser Stelle zu erkennen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Was ist das? Das ist etwas, das bei der Verfassung von Regeln berücksichtigt werden sollte. Es ist kein Hinterausgang, wenn man keine Lust auf Regelanwendung hat. Mir persönlich wäre es verhältnismäßig, wenn eine zukünftige Regeländerung nur die 2 Punkte abzieht und nicht verschiebt.
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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Was ist das? Das ist etwas, das bei der Verfassung von Regeln berücksichtigt werden sollte. Es ist kein Hinterausgang, wenn man keine Lust auf Regelanwendung hat. Mir persönlich wäre es verhältnismäßig, wenn eine zukünftige Regeländerung nur die 2 Punkte abzieht und nicht verschiebt.
Hier geht es um Rechtsgrundsätze, nicht um die Lust Regeln auszulegen oder nicht. Da hier keine Ermessensausübung möglich war, geht es auch nicht darum, ob die 2 Punkte abgezogen werden oder nicht. Die Punkte müssen abgezogen werden. Es geht darum, dass der DHB die Regel ändern muss, damit die Regel zukünftig dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.
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Du differenzierst nicht genug zwischen dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Regel mit dem Punktabzug steht in der Spieleordnung und muss deshalb für alle gleich gelten. Die Regel an sich kann aber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass sie das auch tut. Denn das nicht unterschriebene Formular soll die Gerichtsbarkeit bei Dopingverstößen regeln. Wenn das Formular nicht unterschrieben wurde gibt es Punktabzug. Wenn der gleiche Spieler aber nachweislich gedopt und sich der Sportgerichtsbarkeit unterworfen hätte, gäbe es keinen Punktabzug. Ein nicht unterschriebenes Formular, das letztendlich Doping verhindern soll, wird härter bestraft als das tatsächliche Doping. Ich glaube nicht, dass man Bundesverfassungsrichter sein muss, um die Unverhältnismäßigkeit der Spieleordnung an dieser Stelle zu erkennen.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Ein Punktabzug würde zum einen nicht dem Sinn der Regel entsprechen, da sie Doping verhindern soll, und dem Spieler wurde nicht nachgewiesen, gedopt gewesen zu sein. Und zum anderen hatte diese Formalie keinen Einfluss auf den Spielausgang. Dazu kommt, dass auch den Zeitnehmern hätte auffallen müssen, dass ein Spieler nicht spielberechtigt war, denn er hätte gar nicht auf den Spielberichtsbogen eingetragen werden dürfen. Achja, und außerdem ist die Regel neu und man könnte argumentieren, dass es eine gewisse Übergangszeit geben könnte. Das Formular hat man vorher schließlich auch nicht gebraucht und man könnte es rückwirkend unterschreiben lassen, da es sich ja wirklich nur um eine Formalie handelt. "Regeln sind für alle da" Ja, aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein, Menschlichkeit auch. Oder würdet ihr alle den Mann einer hochschwangeren Frau festhalten, wenn dieser auf dem Weg zum Krankenhaus 10km/h zu schnell gefahren ist? Der Vergleich hinkt, das ist mir bewusst, aber ich finde, man sollte nicht den Ausgang eines Spiels ändern, nur weil ein Formular fehlte, dass 1. keine Bedeutung für den Spielausgang hatte und 2. jederzeit unterschrieben werden könnte.
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Achja, und außerdem ist die Regel neu und man könnte argumentieren, dass es eine gewisse Übergangszeit geben könnte.
Ich glaube wenn ein Argument nicht zieht, dann ist es dieses hier.
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Man hat eben dieses Dokument als eine Bedingung zur Spielberechtigung gemacht. Diese Bedingung wurde nicht erfüllt, also verlieren die Löwen die Punkte.
Da „ungedopt“ eine andere Kategorie ist, gelten bei Doping andere Regeln.
Ich würde diese Regelung auch ändern.
Vor Sportgerichten werden die Löwen sicherlich nicht gewinnen. Da müssen sie schon vor ein ordentliches Gericht ziehen, aber auch dann wäre ich unsicher, ob sie dort Recht bekämen. -