ZitatOriginal von Borah
Was eine mögliche Schadenersatzklage der SG angeht, würde mich mal interessieren, gegen wen sich eine solche richten würde. Angeklagt sind ja Schwenker und Serdarusic und nicht der THW. Letzterer wird in der Verlautbarung der Staatsanwaltschaft genauso als Geschädigter genannt wie die SG. Kann ein Geschädigter den anderen verklagen?
Und bevor hier ein Sturm der Entrüstung losbricht: Es ist mir schon klar, daß für den logischen Menschenverstand der THW geradestehen müsste, schließlich hätte er von möglichen Bestechungen profitiert. Mich interessiert aber eine juristische Einschätzung dieser Frage.
Als Rechtslaie würde ich vermuten, dass man hier begrifflich deutlicher Unterscheiden muss. Schadenersatz kann nur von jemand gefordert werden, der für den Schaden verantwortlich ist - und das können so wie es sich im Moment darstellt nur Serdarusic und Schwenker sein. Gegen den THW könnte aber evtl. ein Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe der Preisgelder bestehen.