Das Gerechtigkeitsempfinden sagt: "Lass ihn doch klagen!", aber aus Sicht der MT Melsungen ergibt sich daraus ein unternehmerisches Risiko. Falls es zu keiner gütlichen Einigung kommen sollte und ein arbeitsrechtliches Urteil erginge, würde der Verein die Hoheit über den zeitlichen Ablauf verlieren. Während man jetzt über einen Abschied zu einem Saisonende verhandeln und sich um einen Nachfolger kümmern kann, könnte bei einem Urteilsspruch vermeintlich mitten in der Saison ein Leistungsträger wegfallen und je nach Zeitpunkt ein brauchbarer Ersatz für die laufende oder kommende Saison nicht mehr realisierbar sein. Hinzu kommt, dass dieselben oder ähnlich formulierte Vertragsklauseln auch in zwei oder drei weiteren Spielerverträgen benutzt worden sein könnten und falls das Arbeitsgericht zu dem Urteil kommen sollte, dass die Kündigung des Spielers zulässig war, dann könnten weitere Spieler es ihm gleichtun.
Gewinnen kann die MT Melsungen hingegen nur die Gewissheit, dass ihr wechselwilliger Spieler einen gültigen Vertrag hat und der Verein entsprechend auf eine hohe Ablöseforderung pochen kann. Zieht man davon die Kosten des Verfahrens und die wirtschaftlichen Risiken ab, dann ist leider eine außergerichtliche Einigung mit moderater Ablösezahlung meist die vernünftigere Lösung - auch wenn dies nicht dem individuellen Gerechtigkeitsempfinden entspricht.