Mit Glauben kommst du im Recht nicht weiter, glauben heisst nicht wissen. Es geht hier um die Ermittlung eines Sachverhalts, aufgrund dessen eine Bewertung erfolgt, ob und in welcher Form ein Verstoß gegen Normen vorliegt. Und das sieht kein Richter oder Anwalt anders, denn so funktioniert Recht. Und ein bewertbarer, rechtskonform ermittelter Sachverhalt liegt nicht vor.
Da hast du ja möglicherweise Recht. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht zu psychischer Gewalt kam. Recht haben und Recht bekommen ist seit jeher zweierlei. Und da hätte Paul Jonas auch "ich weiß" statt "ich glaube" schreiben können.
Der Punkt ist doch der: es gab Menschen, die unter der erlebten Behandlung gelitten haben. Nicht abschließend geklärt ist, ob das Vorgehen unterhalb dessen blieb, was der Gesetzgeber als strafbare Grenze definiert hat, oder ob lediglich die Beweismittel nicht ausreichend sind, ob eine Bestrafung durch Verfahrensfehler verunmöglicht wurde, oder ob eine Bestrafung sogar noch möglich wäre.
Für die Beteiligten macht das natürlich einen großen Unterschied. Für mich als unbeteiligten Beobachter ist unbegreiflich, wie es überhaupt dazu kommen kann, dass eine Situation so verfahren wird, dass es am Ende, wie auch immer das noch ausgeht, auf allen Seiten wohl nur Verlierer gibt.