HSG Nordhorn-Lingen zurück in der 2. Liga

  • Richtig ist, dass die Sozialversicherungsträger die Insovlenz "anmelden" bzw. forcieren können. Ich habe keine Vereine in der Größenordnung in der Mandantschaft, die schonmal Insolvenz angemeldet haben. Im normalen Geschäftsallltag kann ich nicht feststellen, dass Sozialabgaben bevorzugt beglichen werden, wenn es eng wird.^^

    Zumal die BG in aller Regel keine große Zahlung ist. Von daher bin ich noch immer nicht ganz konform. Habe aber verstanden was Du sagen willst. Danke.

  • Für die korrekte und rechtzeitige Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge haftet der Vorstand persönlich - ggfs. auch mit dem Privatvermögen. Daher ist es grundsätzlich schon eine gute Idee, fällige Zahlungen an die Sozialversicherungsträger "bevorzugt" zu begleichen, "wenn es eng wird".

  • Für die korrekte und rechtzeitige Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge haftet der Vorstand persönlich - ggfs. auch mit dem Privatvermögen. Daher ist es grundsätzlich schon eine gute Idee, fällige Zahlungen an die Sozialversicherungsträger "bevorzugt" zu begleichen, "wenn es eng wird".

    Das ist tatsächlich einer der wichtigsten Punkte für die Führung des Unternehmens, wenn die Liquidität eng wird.

    Das wird richtig spannend in Nordhorn - das Sommerloch wird gefüllt.

  • Ein Punkt aus der gestrigen Meldung gilt übrigens nicht nur für die HSG... "Begrenzung der Personalausgaben für die Saison 2026/27 mit der Maßgabe, dass weitergehende Verpflichtungen nur nach Genehmigung durch die Lizenzierungskommission möglich sind." Auch andere Vereine in Liga 1 oder 2 müssen Spielerverpflichtungen genehmigen lassen.

  • Für die korrekte und rechtzeitige Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge haftet der Vorstand persönlich - ggfs. auch mit dem Privatvermögen. Daher ist es grundsätzlich schon eine gute Idee, fällige Zahlungen an die Sozialversicherungsträger "bevorzugt" zu begleichen, "wenn es eng wird".

    Öffentliche Gläubiger wie z.B. auch das Finanzamt schauen insbesondere darauf ob die Quote gegenüber anderen Gläubigern besser ausgefallen ist. Dann greift die Haftung des Geschäftsführers auch mit dem Privatvermögen

    Möge die Macht mit Euch sein

  • Ein Punkt aus der gestrigen Meldung gilt übrigens nicht nur für die HSG... "Begrenzung der Personalausgaben für die Saison 2026/27 mit der Maßgabe, dass weitergehende Verpflichtungen nur nach Genehmigung durch die Lizenzierungskommission möglich sind." Auch andere Vereine in Liga 1 oder 2 müssen Spielerverpflichtungen genehmigen lassen.

    Das macht die Situation der HSG aber nicht besser und ist schon gar keine Entschuldigung für das aktuelle Desaster.

  • Jetzt auch schon auf der Startseite von bild.de :nein:

    Im deutschen Handball wird es schmutzig! Lizenz-Schwindel von Nordhorn | Sport | BILD.de

    Wenn die Verantwortlichen der HSG jetzt nicht langsam mal transparent erklären, was Sache ist, wird der Laden noch vor Saisonbeginn geschlossen.

    Man liest immer nur, dass sich die Verantwortlichen in Kürze mit einer Stellungnahme dazu äußern, es kommt aber nichts.

  • Muss man hier nicht auch mal wieder die Lzenzierungskommission in Frage stellen?

    Wie kann es denn sein, dass ein verein - wenn die Vorwürfe stimmen - einfach Zahlen aus der Luft greift und die eingereichten Zahlen deutlich beschönigt darstellt? Prüft da keiner die Zahlen in der Kommission? Ich nehme mal das Beispiel Zuschauerschnitt, dass hier aufkam. Wenn die da jetzt einfach mit gefühlt 50% Mehreinnahmen rechnen, als in den letzten Jahren, dann kann ich das doch nicht durchwinken. Auch Sponsoringverträge müssen ja sicherlich vorgelegt werden.

    Mir scheint das System auch nicht ganz wasserdicht, in dem ein Klub einfach durch falsche Angaben eine Lizenz erhält, die ihm - anscheinend - nicht hätte erteilt werden dürfen.