Richtig ist, dass die Sozialversicherungsträger die Insovlenz "anmelden" bzw. forcieren können. Ich habe keine Vereine in der Größenordnung in der Mandantschaft, die schonmal Insolvenz angemeldet haben. Im normalen Geschäftsallltag kann ich nicht feststellen, dass Sozialabgaben bevorzugt beglichen werden, wenn es eng wird.^^
Zumal die BG in aller Regel keine große Zahlung ist. Von daher bin ich noch immer nicht ganz konform. Habe aber verstanden was Du sagen willst. Danke.