"Abstandsvergehen (Regel 8:10c): Das „Nichteinhalten des Abstandes“ führt nur dann zur Disqualifikation + 7m, wenn der Wurf in den letzten 30 Sekunden (!) nicht ausgeführt werden kann. Wird der Wurf ausgeführt und durch einen zu nahe stehenden Spieler geblockt, dann ist auch in den letzten 30 Sekunden die normale Progression
vorgesehen, da der Ball die Hand des Werfers verlassen hat."
Heisst die Slowenen haben einen Protestgrund, korrekt?